In den Bereichen Kultur und nachhaltiger Tourismus, Bildung sowie Begegnung (People-to-people) ist die Förderung von grenzübergreifenden Kleinprojekten zwischen Bayern und Tschechien niederschwellig möglich. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr zu inhaltlicher Ausrichtung, den wichtigsten Voraussetzungen und zur elektronischen Antragstellung!
Aktueller Aufruf zum Einreichen von Anträgen aus dem Kleinprojektefonds:
17.11.2025 - 06.02.2026 bis 15:00 Uhr
Die Antragstellung erfolgt elektronisch im Kleinprojekte-Monitoring System Jems:
KPF Jems
Die Förderung von Kleinprojekten ist im Rahmen des Programms INTERREG Bayern – Tschechien 2021-2027 in folgenden Themenbereichen möglich:
Als Kleinprojekte werden Maßnahmen definiert, deren Gesamtkosten auf bayerischer und tschechischer Seite nicht mehr als 30.000 € in den Bereichen Bildung und People-to-people bzw. nicht mehr als 50.000 € im Bereich Kultur und nachhaltiger Tourismus betragen.
Gebietskörperschaften insbesondere Gemeinden, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen u.a. Schulen, Kammern, NGOs etc.
Der reguläre Fördersatz beträgt maximal 80 % der gesamten förderfähigen Ausgaben.
1. Pro-Kopf-Pauschale – Abrechnung nach Anzahl der Teilnehmer pro (Halb)Tag (Kostensatz 60 € bis 93 €)
2. Haushaltsplanentwurf – Plausibilisierung der Kosten bei der Antragstellung
3. Restkostenpauschale – 40% auf pauschalisierte Personalkosten
Keine Vorlage und Prüfung von Rechnungen.
Eine Liste aller bisher geförderten Vorhaben ist zum Download als PDF-Datei verfügbar:
Alle notwendigen Dokumente zum Download und weitere Informationen in deutscher und tschechischer Sprache finden Sie auf der Webseite des Programms INTERREG Bayern - Tschechien 2021-2027:
Eine kompakte Übersicht zum Kleinprojektefonds Bayern-Tschechien bietet auch der Flyer in deutscher und tschechischer Sprache: