Erfahren Sie hier Wissenswertes zur Entstehungsgeschichte, zu aktuellen Strategien und Gremien der EUREGIO.
Am 25. Januar 1993 wurde die EUREGIO Bayerischer Wald - Böhmerwald in Cham ins Leben gerufen.
Bereits ein halbes Jahr später, am 20. September 1993, wurde die trilaterale bayerisch-tschechisch-österreichische EUREGIO Bayerischer Wald - Böhmerwald - Mühlviertel in Český Krumlov mit drei Sektionen gegründet. Die EUREGIO Bayerischer Wald - Böhmerwald trat als bayerische Sektion bei.
Im Jahr 2004 wurde die bayerische Sektion EUREGIO Bayerischer Wald - Böhmerwald zur EUREGIO Bayerischer Wald - Böhmerwald - Unterer Inn erweitert, indem der Landkreis Rottal-Inn beitrat.
2019 folgte als weiterer Integrationsschritt die gegenseitige Mitgliedschaft der EUREGIOs auf tschechischer, österreichischer und bayerischer Seite.
Seit 2022 tagt regelmäßig der Rat der EUREGIO3 mit den drei Vorsitzenden der EUREGIOs in der Dreiländerregion – der Weg zu einer vertieften Zusammenarbeit wird beschritten.
2022 wurde ebenso die ARGE EUREGIO ins Leben gerufen, um die Zusammenarbeit mit den beiden österreichischen Nachbar-EUREGIOs zu institutionalisieren.
Im Jahr 2023 wurde in der Gründungsstadt Český Krumlov feierlich das 30-jährige Jubiläum begangen.
Drei Landräte aus den EUREGIO-Mitgliedslandkreisen bilden den EUREGIO-Vorstand.
Der Hauptausschuss setzt sich aus 29 Vertreterinnen und Vertretern der EUREGIO-Mitglieder zusammen und entscheidet über zentrale Vereinsangelegenheiten. Mitglieder im Hauptausschuss sind:
Kooptierte Mitglieder sind die Landräte a.D. und Altlandräte Alfons Urban, Ingo Weiß, Ludwig Lankl, Alfred Reisinger und Franz Mayer sowie das Ehrenmitglied Theo Zellner.
Die Mitgliederversammlung ist eine Vertreterversammlung und besteht aus den Organen bzw. gesetzlichen Vertretern aller Mitglieder des Vereins. Abgeordnete des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestags und des Bayerischen Landtags, deren Stimmkreis ganz oder teilweise im Gebiet des Vereins liegt oder die ihren Wohnsitz im Gebiet des Vereins haben, können an den Mitgliederversammlungen mit beratender Stimme teilnehmen. Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien der Tätigkeit des Vereins und findet mindestens einmal jährlich statt.