Eigenmittelförderung

für EUREGIO-Mitglieder

Für grenzübergreifende Initiativen der EUREGIO-Mitglieder bieten wir in einem begrenzten Umfang die Möglichkeit einer Förderung aus Eigenmitteln an.

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Welche Projekte können gefördert werden?

Grenzübergreifende Aktionen aus allen Bereichen (beispielsweise gemeinsame Sportveranstaltungen, Kooperationen im Kulturbereich, grenzübergreifende Bildungsprojekte u.ä.) kommen für eine Förderung in Frage.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Kommunale Mitglieder der EUREGIO sowie Vereine, Verbände und Schulen mit Sitz im Gebiet eines kommunalen EUREGIO-Mitglieds.

 

Wie erfolgt die Antragstellung und Übermittlung der Förderentscheidung?

Eine aussagekräftige Projektbeschreibung der grenzübergreifenden Aktion kann per E-Mail übermittelt werden.

Sie erhalten zeitnah Bescheid, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann.

 

Wie läuft die Auszahlung ab?

Nach Durchführung der grenzübergreifenden Aktion werden ein Bericht und Veröffentlichungen in der Presse sowie eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben per E-Mail eingereicht.

Wir bitten darum, dass auf die Förderung durch die EUREGIO hingewiesen wird. Das EUREGIO-Logo finden Sie auch hier zum Download.

 

Nach Prüfung durch die EUREGIO wird der entsprechende Betrag ausbezahlt.

Bei allen Fragen melden Sie sich vorab gerne auch telefonisch.

 

Ansprechperson

Daniel Schachtner

Kleinprojektefonds Bayern-Tschechien, Eigenmittelförderung

+49 170 2263573
d.schachtner@euregio-bayern.de