Das INTERREG VI-A Programm Deutschland/Bayern – Österreich 2021 – 2027 ist mit rund 61,5 Mio. Euro aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) dotiert. Seit dem Start der operativen Umsetzung des Förderprogramms im Frühjahr 2022 konnten bereits zahlreiche Großprojekte vom Begleitausschuss genehmigt werden. Nach der 5. Einreichfrist vom 31. März 2025 sind nur noch in einigen wenigen Spezifischen Zielen (SZ) Restmittel für weitere Projekte vorhanden. Um weitere Projekteinreichungen in diesen Spezifischen Zielen zu ermöglichen, wird es daher eine 6. Einreichfrist für Großprojekte geben.
Das Datum für die 6. Einreichfrist ist der 31. Januar 2026.
Eingereicht werden können Projektanträge noch im SZ 4 „Schutz, Verbesserung und Erneuerung der Biodiversität“, dem SZ 5 „Nachhaltige und integrierte Tourismusentwicklung“ und dem SZ 7 „Gemeinsamer Abbau von Grenzhindernissen“.
Alle weiteren Informationen zu den Spezifischen Zielen finden Sie auf der Programm-Webseite unter folgendem Link: https://www.interreg-bayaut.net/programm/prioritaten-und-spezifische-ziele/